Kostenübernahme
Abrechnungsmöglichkeiten
Mein psychotherapeutisches Angebot richtet sich an:
* (1) Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen
* (2) Privat Versicherte (Private Krankenkasse, Beihilfe)
* (3) Selbstzahler
* (1) Gesetzliche Krankenversicherte: Die Abrechnung erfolgt hier über die
KV-Nordrhein
* (2) Private Krankenversicherte: Mitglieder einer privaten Krankenkasse
und/oder der Beihilfe müssen vor Beginn einer Behandlung ab-
klären, ob die jeweilige Kasse die Kosten trägt, wenn diese durch
eine Psychologische Psychotherapeutin durchgeführt wird. Ebenso
zu erfragen ist die Anzahl der genehmigten Sitzungen, da diese bei
den einzelnen Kassen unterschiedlich ist.
* (3) Selbstzahler