Kostenübernahme
Abrechnungsmöglichkeiten
Mein psychotherapeutisches Angebot richtet sich an:
* (1) Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen des
Kostenerstattungsverfahrens
* (2) Privat Versicherte (Private Krankenkasse, Beihilfe)
* (3) Selbstzahler
* (1) Gesetzliche Krankenversicherte: Die Abrechnung erfolgt hier
gegebenenfalls - und nur nach Absprache mit Ihrer Krankenkasse -
über das Kostenerstattungsverfahren.
* (2) Private Krankenversicherte: Mitglieder einer privaten Krankenkasse
und/oder der Beihilfe müssen vor Beginn einer Behandlung ab-
klären, ob die jeweilige Kasse die Kosten trägt, wenn diese durch
eine Psychologische Psychotherapeutin durchgeführt wird. Ebenso
zu erfragen ist die Anzahl der genehmigten Sitzungen, da diese bei
den einzelnen Kassen unterschiedlich ist.
* (3) Selbstzahler
Beratungsgespräche können vor der Genehmigung stattfinden!
Therapie beginnt nach Erhalt der Genehmigung!
Durch die staatliche Approbation zur Psychologischen Psychotherapeutin habe ich die Berechtigung zur Ausübung der Heilkunde erhalten und bin somit im Facharztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein-Westfalen (KV-NRW) registriert. Derzeit stehe ich auf der Warteliste für eine Kassenzulassung. Ich bin also noch nicht Vertragsbehandlerin und kann dementsprechend die Abrechnung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht direkt - sondern ggfs. per Kostenerstattungsverfahren - über die gesetzlichen Krankenkassen laufen lassen.