Kostenübernahme

Abrechnungsmöglichkeiten

 

Mein psychotherapeutisches Angebot richtet sich an:

 

* (1)   Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen

 

* (2)   Privat Versicherte (Private Krankenkasse, Beihilfe)

 

* (3)   Selbstzahler

 


* (1) Gesetzliche Krankenversicherte: Die Abrechnung erfolgt hier über die             KV-Nordrhein



* (2) Private Krankenversicherte: Mitglieder einer privaten Krankenkasse

       und/oder der Beihilfe müssen vor Beginn einer Behandlung ab-

       klären, ob die jeweilige Kasse die Kosten trägt, wenn diese durch

       eine Psychologische Psychotherapeutin durchgeführt wird. Ebenso

       zu erfragen ist die Anzahl der genehmigten Sitzungen, da diese bei

       den einzelnen Kassen unterschiedlich ist.

 

* (3) Selbstzahler